Bekanntmachungen
Amtliche Veröffentlichungen der Landkreise
Die Verordnungen und die Verträge der Verbundgesellschaft mit den Landratsämtern und den Verkehrsunternehmen sind hier zu finden. Für Anfragen oder Rückfragen sind die Verbundgeschäftsführung, die Landratsämter und die Verkehrsunternehmen, je nach Verantwortungsbereich, zuständig.
- Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif
- Anlage 1 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Verkehrsunternehmen und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH
- Anlage 2 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH
- Anlage 3 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Einnahmezuscheidungsvertrag zwischen der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh und der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH und der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG sowie den Verkehrsunternehmen
- Anlage 4 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Vertrag über die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen und der Bodnesee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH
- Anlage 5 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen, zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Unternehmern
- Anlage 6 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen zwischen dem Landkreis Bodenseekreis und den erwähnten Verkehrsunternehmen
- Anlage 7 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen zwischen dem Landkreis Bodenseekreis und dem Ladkreis Ravensburg und der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG
- Anlage 8 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Gesellschaftsvertrag der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH
- Anlage 9 zur gemeinsamen Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifes für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif. Deutschlandticket und JugendticketBW
Allgemeinverfügung Hilfen für den Ausbildungsverkehr gemäß Art. 24 ÖPNVG ab 2026
Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr im Kalenderjahr 2026
Allgemeinverfügung Deutschlandticket und Hilfen für den Ausbildungsverkehr des Landkreises Lindau (Bodensee) 2025
Höchsttarif-Richtlinie des Landkreises Lindau vom 1.05.2026 über die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif für den Landkreis Lindau (Bodensee).
Verordnung des Landkreises Lindau (Bodensee) über die Übertragung der Aufgabe „Stadtverkehr Lindau (B)“ nach Art. 9 BayÖPNVG