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Allgemeine Geschäftsbedingungen deinBODO-App

Gültig ab 13.03.2026

Die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (nachfolgend bodo betreibt die App deinBODO zur Nutzung mittels einer Smartphone-Applikation (nachfolgend App). bodo bietet die Möglichkeiten zur Anzeige von Verbindungen, Abfahrten, Zusätzliche Hinweisen wie Verspätungen und die Option Handytickets zu erwerben. Bestimmte Nutzungen der App (etwa der Erwerb von Handytickets) sind nur für registrierte Nutzer (nachfolgend Nutzer/Kunde(n)) möglich.

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der deinBODO-APP und den Erwerb von Handytickets und ergänzen die gültigen Beförderungsbebodoungen und Tarifbestimmungen des bodo-Gemeinschaftstarifs.

bodo bietet mit der deinBODO-App einen Service an, welcher es dem Nutzer (registrierte Kunden) ermöglicht, Tickets gemäß den gültigen Beförderungsbebodoungen und Tarifbestimmungen zu erwerben.

bodo bedient sich zur Abwicklung der angebotenen Services der deinBODO-App der IT-Dienstleister Better Mobility GmbH, Grüner Weg 24, 52070 Achen und der Veidsys AG, Dieselstraße 12, 64347 Greisheim sowie dem Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn.

2. Benutzerkonto

Um den Service der deinBODO-App nutzten zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der deinBODO-App registrieren:

    • Handy-Nummer,

    • Name und Vorname

    • Geschlecht

    • Geburtsdatum

    • E-Mail-Adresse

    • gültiges Kontrollmedium

Zum Erwerb eine Handytickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungsweise entsprechend  5. Zahlung erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlungsweise können weitere Angaben erforderlich sein.

In der deinBODO-App kommt ein SSO-Modul (Single-Sign-On) der Vedisys AG, Dieselstraße 12, 64347 Griesheim zum Einsatz. Bei der Registrierung in der deinBODO-App muss sich der Nutzer mit den beschrieben Angaben registrieren. Diese kann er in seinem Account einsehen und anpassen.

Der Nutzer verpflichtet sich, seine hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen dem Nutzer und bodo über die Nutzung der deinBODO-App. Mit Bestätigung der Registrierung kommt es zwischen bodo und dem Nutzer zu einer Vereinbarung über die Nutzung der deinBODO-App nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbebodoungen sowie den Tarifbestimmungen nach dem BODO-Gemeinschaftstarif. Die Nutzung der deinBODO-App steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen zur Verfügung.

Ein Anspruch auf Registrierung in der deinBODO-App besteht nicht.

3. Kündigung

Der Nutzer kann die Vereinbarung zur Nutzung der deinBODO-App gegenüber BODO jederzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist elektronisch in der deinBODO-App kündigen. Offenen Forderungen gegenüber dem Nutzer (z.B. Abrechnungen bereits erworbener Handytickets) bleiben von der Kündigung unbenommen. BODO kann die Vereinbarung zur Nutzung der deinBODO-App jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch eine ordentliche Kündigung, des jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-Tägigen Frist Kündigen.

Zur außeraußerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist BODO insbesondere berechtigt, wenn

    • der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulationen an der deinBODO-App) oder im Rahmen der Nutzung der deinBODO-App gegen geltendes Recht verstößt,

    • der Nutzer bei der Anmeldung falsche Angaben getätigt hat,

    • eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,

    • dass der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der deinBODO-App Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,

    • der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht,

    • der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies BODO nicht mitgeteilt hat oder

    • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der deinBODO-App für BODO wegen des Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der Nutzer bezogene Service der deinBODO-App nicht mehr genutzt werden

4. Kosten

Die Nutzung der deinBODO-App erfolgt grundsätzlich ohne Kosten für den Nutzer. Der Nutzer trägt entstehenden Mobilfunkkostenkosten für die Kommunikation mit der deinBODO-App selbst.

Für die vom Kunden zu zahlende Entgelte für Fahrten gilt der BODO-Gemeinschaftstarif.

Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit einer Verkehrsleistung ist das jeweilige Verkehrsunternehmen.

Der Nutzer wird BODO von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung der deinBODO-App und der Verwendung seines Accounts in der deinBODO-App freistellen, außer soweit diese von BODO zu vertreten sind.

BODO kann Anbieter in deren Auftrag im Zusammenhang mit deren Leistungen unterstützen. Dies lässt die Pflicht des Kunden aus selbst unberührt.

5. Zahlung

In der deinBODO-App kommt der Zahlungsprovider LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“) zur Abwicklung des e-Payment-Services zum Einsatz. Der Einzug der Entgeltforderung für erworbene Handytickets und durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. LogPay ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der deinBODO-App registrieren:

    • Name und vollständige Adresse

    • Geburtsdatum; E-Mail Adresse

    • Gewünschte Zahlart

    • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren; Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Benutzerkonto entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Der Vertragsbeziehung besteht zwischen dem Nutzer und BODO. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Absenden des „Ticket kaufen“-Buttons durch den Nutzer. Zahlungen sind nach Rechnungstellung durch BODO fällig. Die Rechnungstellung erfolgt i.d.R. im Anschluss an den Erwerb des jeweiligen Handytickets, im Einzelfall aber auch zu Beginn des Folgemonats. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Zahlarten.

Für die Zahlung des gebuchten Tickets und der gebuchten Mobilitätsleistungen gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bebodoungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

    • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

    • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)

    • Zahlung per PayPal.

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch der Nutzter zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Erwerb des Handytickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Kostenkontrolle“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die deinBODO-App nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten der Nutzer (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Handyticket oder einer gebuchten Mobilitätsleistung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bebodoungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular der deinBODO-App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzter erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.

Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Die Abrechnung der erworbenen Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VISA, MasterCard und American Express (AMEX) möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:

    • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

    • Kreditkartentyp (VISA, MasterCard oder American Express (AMEX))

    • Nummer der Kreditkarte; Ablaufdatum der Kreditkarte

    • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als registrierter Nutzer schließt dieser mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

6. Verfügbarkeit und Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für die deinBODO-App. BODO behält sich vor, die deinBODO-App jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen.

BODO übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Dritten (etwa von anderen Anbietern) bereitgestellter Daten.

BODO übernimmt keine Gewährleistung für Mobilitätsdienstleistungen, da BODO selbst keine Fahrleistung erbringt. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist jeweils der Erbringer der Fahrleistung.

BODO übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von der deinBODO-App.

Ansprechpartner zur Abwicklung des e-Payment-Services ist die LogPay (vgl. 5. Zahlung)

Ansprechpartner zur Abwicklung des LogIns ist die Vedisys AG (vgl. 2. Benutzerkonto)

Ansprechpartner zur Ticketbereitstellung ist die Vedisys AG (vgl. 10. Kauf und Nutzung von Handytickets)

Soweit keine Verpflichtung von BODO gegenüber dem Kunden besteht, übernimmt BODO auch keine Gewährleistung.

7. Haftungsbeschränkung

BODO haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von BODO oder deren Erfüllungs- oder deren Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet BODO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BODO nicht für die Richtigkeit von Dritten (etwa anderen Dienstleistern) bereitgestellter Daten (etwa Echtzeitdaten der Verkehrsunternehmen).

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Nutzungsbebodoungen

BODO kann diese Nutzungsbebodoungen in angemessenem Rahmen ändern, bzw. anpassen. Änderungen werden Kunden in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht oder wenn er nach deren Ablauf die deinBODO-App weiterhin nutzt. Auf diese Wirkungen wird BODO in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde der Änderung der Nutzungsbebodoungen, gilt dies als fristlose Kündigung seines deinBODO-Benutzeraccounts.

9. Sonstige Bestimmungen

Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung durch BODO nicht gestattet, Teile oder Inhalte der deinBODO-App weiterzuverwenden.

Diese Nutzungsbebodoungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen BODO und den Nutzern für deren Gegenstand. Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbebodoungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbebodoungen.

10. Kauf und Nutzung von Handytickets

Mit der deinBODO-App können Nutzer eine Auswahl an Tickets nach dem BODO-Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbunds BODO erwerben. In diesem Fall ist BODO der zuständige Kundenvertragspartner. Dieses Ticketsortiment kann jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Einen Anspruch zur Ausgabe bestimmter Tickets über die deinBODO-App haben die Nutzer nicht.

Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über die deinBODO-App erworbenen Handyticktes nur zur Darstellung auf seinem mobilen Endgerät genutzt werden dürfen. Tickets in Form von Ausdrucken können nicht als gültiges Ticket akzeptiert werden.

BODO übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der elektronischen Tickets.

In der deinBODO-App kommt der Ticketgenrator der Veidsys AG, Dieselstraße 12, 64347 Griesheim zum Einsatz. Der Handyticket-Barcode wird anhand der an Vedisys übergebenen Parameter nach VDV-KA Standard erstellt und in der App angegeben.

Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen technischen Versagens (etwa einem leeren Akku) nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbebodoungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket zu erwerben und dies auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu Kontrollieren.

Für die Gültigkeit eines über die deinBODO-App bezogenen elektronischen Tickets gelten die jeweils gültigen Beförderungsbebodoungen und Tarifbestimmungen nach dem BODO-Gemeinschaftstarifs.

Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf eines elektronischen Tickets über die deinBODO-App bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das Handyticket erst im Verkehrsmittel über die App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültiges Ticket mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widerspruche hiergegen sind ausschließlich an BODO, Wilhelmstraße 22, 89073 Ulm, zu richten.

Über die deinBODO-App besteht die Möglichkeit Handytickets bereits fünf Tage im Voraus zu erwerben. Im Vorverkauf erworbene Handytickets werden bis zum Fahrtantritt ausgegraut in der App dargestellt und kurz vor Antritt der Fahrt aktiviert.

Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle gültigen Tickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Kunden. Bei Bedarf hat der Kunde ein geeignetes Kontrollmedium (z.B. Personalausweis) unaufgefordert vorzuweisen.

Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem mobilen Endgerät angezeigten elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

Über die deinBODO-App erworbenen Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, unabhängig davon ob diese Tickets im Vorverkauf erworben wurden. Eine – auch teilweise – Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Tickets, die über deinBODO erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die deinBODO-App erworben wurden.

Die Beförderung erfolgt ausschließlich zu den Beförderungsbebodoungen und Tarifbestimmungen des BODO. Dementsprechend hat sich der Kunde im Falle von Gewährleistung und/oder Haftung wegen etwaiger Schaden, Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der aus dem BODO-Gemeinschafstarif erhaltenen Leistungen direkt an das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt BODO den Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der deinBODO-App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an der deinBODO-App eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten.