Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. Februar 2026 ein Änderungsgesetz zum Landesnichtraucherschutzgesetz beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wird der Anwendungsbereich des Nichtraucherschutzes erweitert: Künftig gilt das Rauchverbot auch an Straßenbahn- und Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Baden-Württemberg.
Die Umsetzung der Regelungen ist in § 6 des Landesnichtraucherschutzgesetzes festgelegt. Demnach sind die jeweiligen Betreiber der Haltestellen verpflichtet, durch deutlich sichtbare Hinweise – beispielsweise Aufkleber, Aushänge oder Hinweisschilder – auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen und bei bekannten Verstößen geeignete Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Verstöße zu ergreifen.


