Aktuelle Informationen zur Schülermonatskarte

  • Kostenlose Aprilkarte
  • Abweichende Regelung im Landkreis Lindau

Viele Eltern hatten Eigenanteile für die Januar-Schülermonatskarten entrichtet, obgleich mit der Lockdown-Verlängerung Mitte Januar kein Präsenzunterricht und entsprechend keine Schülerbeförderung stattfand. Diese wirtschaftliche Belastung der Familien soll nun laut offizieller Mitteilung des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg mit einer kostenlosen Aprilkarte ausgeglichen werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im bayerischen Verbundgebiet gelten abweichende Regelungen.

Die Lockdown-Verlängerung im Januar bedeutete auch, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht zurück in die Schulen gehen konnten. Die Schülermonatskarten blieben weitestgehend ungenutzt. Hierfür gibt es nun laut baden-württembergischen Verkehrsministerium einen finanziellen Ausgleich.

Wie erhalten Familien die Erstattung?
Angelehnt an das Verfahren aus dem letzten Jahr wird es laut offizieller Mitteilung des Verkehrsministeriums keine Erstattung für bereits gezahlte Monate geben. Vielmehr werden alle Schülermonatskarten, die im März laufen, im April kostenfrei bleiben. (= kein Einzug der Eigenanteile April).
Die Erstattung der Monatsrate April greift somit nur dann, wenn die Schülermonatskarte März bis zum 10. März 2021 abgeholt wurde. Andernfalls werden die März-Fahrkarten automatisch ausgebucht.
 

Wie verläuft die Ausgabe der Märzkarten?
Mit dem Schulhalbjahreswechsel steht im bodo-Gebiet nicht nur die Ausgabe der neuen Schülermonatskarten an. Nach erfolgreicher Testphase im vergangenen Jahr werden nun alle Schülermonatskarten (Listenverfahren) als eCard Schule (Chipkarte) ausgegeben.

Schülerinnen und Schüler, denen die neue Karte auf Grund der Bedingungen noch nicht ausgehändigt wurde, können bei Bedarf an allen Montagen bzw. ersten Schultagen bis einschließlich 10. März 2021 die morgendliche Fahrt zur Schule ohne Fahrschein tätigen, um die Karte in Empfang zu nehmen. Bei weiteren Fahrten ist dann entsprechend ein gültiger Fahrschein vorhanden.

Regelungen in Bayern weichen ab

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im bayerischen Verbundgebiet gelten diese Regelungen nicht. So sind insbesondere die Ausgabe- und Rückgabeprozesse im Landkreis Lindau anders geregelt. Für Schülermonatskarten, welche komplett von den Schulwegekostenträgern übernommen werden, besteht keine Möglichkeit der Rückgabe.  Insofern ist ein finanzieller Ausgleich im April nicht vorgesehen.

Alle Informationen sowie aktuelle Entwicklungen sind eingestellt unter bodo.de im Serviceportal.