Fahrradmitnahme: Im Zug fast immer, im Bus fast nie

Die Fahrradmitnahme ist im bodo-Verbundgebiet mit der Bahn möglich und in zahlreichen Fällen sogar kostenfrei. Im Bus ist sie hingegen grundsätzlich nicht möglich. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Hin mit dem Fahrrad, zurück mit dem Zug? Oder mit dem Zug an einen schönen Ort fahren und dann weiter mit dem Rad? Es gibt viele Kombinationsmöglichkeiten! Auf vielen Strecken des bodo-Verkehrsverbunds kann man das Fahrrad kostenlos mit in den Zug nehmen. Einige Besonderheiten gilt es jedoch zu beachten:

Rund um die Uhr kostenlos ist die Fahrradmitnahme auf diesen Bahnstrecken:

  • Bad Saulgau – Altshausen – Aulendorf
  • Aulendorf – Bad Waldsee – Alttann – Wolfegg – Kißlegg
  • Kißlegg – Leutkirch – Aichstetten – Marstetten-Aitrach
  • Kißlegg – Wangen
  • Aulendorf – Altshausen – Ostrach – Pfullendorf (Räuberbahn)
  • Aulendorf – Bad Waldsee – Bad Wurzach (Moorbahn)

Zeitweise kostenpflichtig ist die Fahrradmitnahme auf diesen Strecken:   

  • Sipplingen – Überlingen – Uhldingen-Mühlhofen – Salem – Bermatingen-Ahausen – Markdorf – Friedrichshafen
  • Friedrichshafen – Eriskirch – Langenargen – Kressbronn – Nonnenhorn – Wasserburg – Enzisweiler – Lindau
  • Friedrichshafen – Meckenbeuren – Ravensburg – Aulendorf – Bad Schussenried
  • Wangen – Hergatz – Lindau

Der kostenpflichtige Zeitraum entspricht dem morgendlichen Berufsverkehr: montags bis freitags an Werktagen, jeweils zwischen 6.00 und 9.00 Uhr. Außerhalb dieser Berufsverkehrszeiten ist die Fahrradmitnahme auch auf diesen Strecken kostenlos.

Immer kostenpflichtig ist jedoch die Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio Bayern. Diese befahren im bodo-Verbundgebiet die Strecke Lindau – Hergatz – Heimenkirch – Röthenbach – Oberstaufen.

 

Fahrradfahrscheine gibt es an den Automaten, im personenbedienten Verkauf oder als Handyticket. Die beste Wahl für Ausflügler in der Region ist in der Regel der Fahrrad-Einzelfahrschein zum Preis von 4,30 Euro. Er gilt für die einfache Fahrradmitnahme vom Start- zum Zielbahnhof.

 

Nur wenn Platz ist, werden Fahrräder in den Zügen mitgenommen. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren haben immer Vorrang. Das Bahnpersonal entscheidet darüber, ob Fahrräder mitgenommen werden können oder aus dem Zug entfernt werden müssen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Fahrradbeförderung – auch nicht mit einem gelösten Fahrradfahrschein.

Die Fahrradmitnahme im Bus ist im bodo-Verkehrsverbund überwiegend nicht möglich. Es gibt nur wenige Ausnahmen:

  • Regiobus-Linie 500 zwischen Überlingen und Sigmaringen
  • Buslinien im Landkreis Lindau, deren Linienbezeichnung aus zwei Ziffern besteht, also zum Beispiel die Linie 20. An Schultagen ab 8.30 Uhr, ansonsten ganztags. Pro Bus werden maximal zwei Fahrräder mitgenommen. Pedelecs, E-Bikes, Fahrradanhänger und Tandems sind ausgeschlossen.

Und bei diesen Ausnahmen gilt: Nur wenn Platz ist, werden Fahrräder mitgenommen. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren haben immer Vorrang. Das Fahrpersonal entscheidet darüber, ob Fahrräder mitgenommen werden können oder aus dem Bus entfernt werden müssen.