- Einzelfahrschein mit 1. Klasse-Zuschlag:
Bitte lösen Sie einen zusätzlichen "Kinderfahrschein" für die gewählte Strecke
- Inhaber von Zeitkarten (Abokarten, Monatskarten, Schülermonatskarten)
können Einzelfahrscheine für die fehlenden Zonen als "Anschlussfahrscheine" erwerben
- Für Kinder von 6 bis 14 Jahren gibt es einen ermäßigten "Einzelfahrschein Kind"
- Gültig für eine Person und eine Fahrt
- Berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt
- Das Umsteigen in Richtung Fahrtziel ist erlaubt
- Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt
- Der Fahrschein wird beim Kauf entwertet
- Am Fahrscheinautomaten
- Bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen
- Bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Im Bus
- Als HandyTicket oder per eCard zum rabattierten Fahrpreis erhältlich
www.bodo.de/handyticket bzw. www.bodo-ecard.de
- Fahrpreise für Kinder (6-14 Jahre) werden nicht zusätzlich rabattiert
- Der Einzelfahrschein hat eine kostenlose Mitnahmeregelung von bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren
So funktioniert die eCard
- Vorab bestellen unter www.bodo-ecard.de oder per Bestellschein
- Die eCard ist ab Zustellung sofort nutzbar; einfach bei Fahrtbeginn an vorhandenen Terminals im Bus und an den Bahnhöfen anmelden (Check-in) und bei Fahrtende abmelden (Check-out)
- Mehr Infos unter www.bodo-ecard.de
So funktioniert das HandyTicket
- Vorab Registrierung unter www.handyticket.de
- Fahrt & Details wählen > Ticketkauf klicken > mit gewählter Zahloption kaufen. Das Ticket wird als QR-Code in der App abgespeichert.
So funktioniert der DB-Navigator
- App kostenlos downloaden unter: www.bahn.de/db-navigator
- Fahrt & Details auswählen > Ticket mit gewählter Zahloption kaufen > Fahrtenübersicht und Weiteres in Kundenportal
- Es gelten die Bestimmungen des Einzelfahrscheines mit eCard/ eTicket im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund
- Bei technischen Störungen der eCard-Terminal erwerben Sie bitte einen Papierfahrschein, nachträgliche Rabattgutschrift über eCard-Service möglich
- bei mangelnder Internetleistung beim HandyTicket / DB-Navigator besteht kein Anspruch auf rabattierte Einzelfahrscheine
- eCards sind erhältlich per Online-Bestellung unter www.bodo-ecard.de oder per Bestellschein
- Die Kartengebühr beträgt einmalig 2, - Euro und wird mit der ersten Abrechung verrechnet
- eCards sind übertragbar, es kann jedoch immer nur eine Person mit der eCard unterwegs sein
- Der Einzelfahrschein HandyTicket beinhaltet eine kostenfreie Mitnahmeregelung von bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren
EinzelTageskarte
- Für beliebig viele Fahrten innerhalb des angegebenen Geltungsbereichs vom Zeitpunkt des Kaufs bis zum Betriebsschluss
GruppenTageskarte
- Gültig für bis zu 3 zusammenhängende Zonen oder für das gesamte Verbundnetz
- Für beliebig viele Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich bis Betriebsschluss
- An allen Tagen ganztags gültig
EinzelTageskarte
- Gültig für 1 Person
GruppenTageskarte
- Gültig für bis zu 5 Personen (ab 6 Jahren) Mo. – Fr. ab 8.30 Uhr; Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig
- Gruppenregelung: gegen Vorlage einer schriftlichen Anmeldebestätigung gilt die Mitnahmemöglichkeit schon vor 8.30 Uhr (ab Betriebsbeginn)
- 6. Klasse-Regelung: Bei Fahrten von Schulklassen bis einschl. Kl. 6
- Kindergarten-Regelung: Mit einer Tageskarte können Kindergartengruppen bis 30 Pers. ohne Altersunterschied nach Voranmeldung ganztägig im bodo reisen.
- Am Fahrscheinautomaten
- Bei den DB-Verkaufstellen
- Bei den KundenCentern
- Im Bus
GruppenTageskarte
- Bei Zugfahrten mit der Deutschen Bahn und mit Arverio müssen sich Gruppen ab 20 Personen anmelden. Das ist möglich unter www.bwtarif.gmbh/gruppenanmeldung für Fahrten mit der Deutschen Bahn sowie per E-Mail an servus@arverio-nospam.de für Fahrten mit Arverio. Bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) besteht keine Anmeldepflicht für Gruppen.
- Die Monatskarte ist übertragbar
- Ab 8 Zonen ist die Monatskarte automatisch eine Netzkarte für Bus und Bahn im gesamten Verbundgebiet (außer in den Zügen des DB Fernverkehrs IC/EC)
- Für die 1. Klasse kann ein Zuschlag für die Monatskarte gelöst werden
- Die Monatskarte hat als Zeitkarte eine Anschlussregelung - siehe "Anschlussfahrschein"
- ln Verbindung mit einer Monatskarte kann auch eine Fahrradmonatskarte gelöst werden - siehe "Fahrradfahrscheine"
- Für 1 Person
- Für beliebig viele Fahrten auf der gewählten Strecke für den jeweils angegebenen Kalendermonat
- Fahrtunterbrechungen sind auf der gewählten Strecke jederzeit erlaubt
- Die Monatskarte ist bis 12 Uhr des ersten Werktages des Folgemonats gültig
- Am Fahrscheinautomaten
- Bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen
- Bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Im Bus
- Die Monatskarte ist auch im Vorverkauf erhältlich
- Die Monatskarte beinhaltet eine kostenfreie Mitnahmemöglichkeit von bis zu 4 Personen ganztägig an Samstag, Sonn- und Feiertag sowie am 24. und 31. Dezember
- Der gemeinsame Einstieg aller Personen wird vorausgesetzt
- Kinder ab 6 Jahren zählen als 1 Person
- monatlicher Betrag
Informationen zum Abonnement-Verfahren
- Abo-Bestellungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen bis spätestens zum 15. des Vormonats dem jeweiligen Service- oder Abocenter vorliegen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Wer sofort starten möchte, kann bei vielen Vertriebs- und Verkaufsstellenein SofortAbo erwerben - siehe "SofortAbo"
- Kündigungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen schriftlich bis zum Ende des Vormonats, einschließlich der nicht mehr benötigten Abokarten, an das jeweilige Service- oder Abocenter erfolgen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Änderungen zum Abonnement sind ebenfalls bitte bis zum 15. des Vormonats einzureichen
- gültig für 1 Person
für beliebig viele Fahrten im gewählten Bereich nur im Abonnementverfahren möglich (= nach Beantragung erfolgt die Zusendung der Abokarten durch das jeweilige Service- oder Abocenter; das Abonnement ist nur im Abbuchungsverfahren/SEPA-Lastschriftmandat möglich)
- Ab 8 Zonen ist die Abokarte automatisch eine "PremiumAbokarte Netz" für Bus und Bahn im gesamten Verbundgebiet (außer in den Zügen des DB Fernverkehrs (IC/EC), inklusive genereller 1. Klasse-Nutzung in den Zügen und erweiterter Mitnahmeregelung von bis zu 4 Personen
- Abokarte, übertragbar oder persönlich
- Das Abonnement gilt 12 Monate und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird
- Das Abonnement kann jederzeit bis zum Ende des Vormonats gekündigt werden, einschließlich der Rücksendung nicht mehr benötigter Abokarten
- Bei Kündigung im Laufe der ersten 12 Monate werden die verbrauchten Karten zum Preis einer "Monatskarte" gleicher Zonenzahl nachgerechnet, sofern kein Verschulden eines Unternehmens vorliegt
- Abokarte persönlich – Zusatzinformation
- Der Bestellung muss ein aktuelles, mit Namen versehenes Foto beiliegen
- Bei Verlust oder Diebstahl kann eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 10 Euro beantragt werden
- Abokarte übertragbar - Zusatzinformation
- Bei Verlust oder Diebstahl ist kein Ersatz möglich
- Persönliche Direktbestellung bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen sowie bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Bestellung im Internet bis zum jeweils 15. des Vormonats zum Folgemonat oder für einen späteren Beginn - Abo-online
- Ein "SofortAbo" zum nächstmöglichen Beginn kann persönlich über die Mobilitätszentralen sowiebei vielen KundenCentern der Verkehrsunternehmen erworben werden - SofortAbo
- Die Abokarte (persönlich oder übertragbar) hat eine kostenfreie Mitnahmemöglichkeit von bis zu 4 Personen ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember Die PremiumAbokarte Netz hat diese kostenfreie Mitnahmeregelung zusätzlich noch von Montag bis Freitag ab 18 Uhr
- Der gemeinsame Einstieg aller Personen wird vorausgesetzt
- Kinder ab 6 Jahren zählen als 1 Person
- In Verbindung mit einer Abokarte kann auch eine Fahrradabokarte beantragt werden – siehe "Fahrradfahrscheine". Dieser Zuschlag beinhaltet automatisch eine 1. Klasse-Nutzung
- Für die 1. Klasse kann ebenfalls ein Zuschlag zur Abokarte beantragt werden, inklusive Fahrradmitnahme-Berechtigung
- Die Abokarte hat als Zeitkarte eine Anschlussfahrscheinregelung – siehe "Anschlussfahrschein"
- Anmerkung: Die PremiumAbokarte enthält automatisch eine generelle 1. Klasse-Regelung,aber ohne Fahrradmitnahme-Berechtigung
- monatlicher Betrag
Informationen zum Abonnementverfahren
- Abo-Bestellungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen bis spätestens zum 15. des Vormonats dem jeweiligen Service- oder Abocenter vorliegen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Wer sofort starten möchte, kann bei vielen Vertriebs- und Verkaufsstellenein SofortAbo erwerben
- Kündigungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen schriftlich bis zum Ende des Vormonats, einschließlich der nicht mehr benötigten Abokarten, an das jeweilige Service- oder Abocenter erfolgen(auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich
- Änderungen zum Abonnement sind ebenfalls bitte bis zum 15. des Vormonats einzureichen
- gültig für 1 Person, für beliebig viele Fahrten im gewählten Bereich
- Zusatznutzen der PremiumAbokarte
- Generelle 1. Klasse-Nutzung in den Zügen
- Erweiterte Netzgültigkeit von Montag bis Freitag ab 18 Uhr sowie ganztägig am Samstag, Sonn- und Feiertag und 24. und 31. Dezember für das gesamte Verbundgebiet in Bus und Bahn, außer in den Zügen des DB Fernverkehrs (IC/EC),inklusive einer kostenfreien Mitnahme von bis zu 4 Personen
- Ab 8 Zonen ist diese Abokarte automatisch eine "PremiumAbokarte Netz" für das gesamte Verbundgebiet in Bus und Bahn, außer in den Zügen des DB Fernverkehrs (IC/EC)
- PremiumAbokarte, übertragbar oder persönlich
- Das Abonnement gilt 12 Monate und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird
- Das Abonnement kann jederzeit bis zum Ende des Vormonats gekündigt werden, einschließlich der Rücksendung nicht mehr benötigter Abokarten
- Bei Kündigung im Laufe der ersten 12 Monate werden die verbrauchten Karten zum Preis einer "Monatskarte" gleicher Zonenzahl nachberechnet, sofern kein Verschulden eines Verkehrsunternehmens vorliegt
- PremiumAbokarte persönlich – Zusatzinformation
- Der Bestellung muss ein aktuelles, mit Namen versehenes Foto beiliegen
- Bei Verlust oder Diebstahl kann eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 10 Euro beantragt werden
- PremiumAbokarte übertragbar - Zusatzinformation
- Bei Verlust oder Diebstahl ist kein Ersatz möglich
- Direktbestellung bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen sowie bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Bestellung im Internet bis zum jeweils 15. des Vormonats zum Folgemonat oder für einen späteren Beginn - Abo-online
- Ein "SofortAbo" zum nächstmöglichen Beginn kann persönlich über die Mobilitätszentralen sowie bei vielen KundenCentern der Verkehrsunternehmen erworben werden - SofortAbo
- In Verbindung mit einer PremiumAbokarte kann auch eine Fahrradabokarte beantragt werden – siehe "Fahrradfahrscheine". Dieser Zuschlag beinhaltet automatisch eine 1. Klasse-Nutzung
- Die PremiumAbokarte hat als Zeitkarte eine Anschlussfahrscheinregelung – siehe "Anschlussfahrschein"
- Anmerkung: Die PremiumAbokarte enthält automatisch eine generelle 1. Klasse-Regelung,
aber ohne Fahrradmitnahme-Berechtigung
- Die PremiumAbokarte hat eine Mitnahmeregelung von bis zu 4 Personen Montag bis Freitag ab 18 Uhr sowie ganztägig am Samstag, Sonn- und Feiertag und 24. und 31. Dezember für das gesamte Verbundgebiet in Bus und Bahn, außer in den Zügen des DB Fernverkehrs (IC/EC),bei genereller 1. Klasse-Nutzung
- Der gemeinsame Einstieg aller Personen wird vorausgesetzt
- Kinder ab 6 Jahren zählen als 1 Person
- monatlicher Betrag
AboMobil63 im Abonnement-Verfahren
- Der Bestellung müssen ein aktuelles, mit Namen versehenes Foto sowie ein Altersnachweis beiliegen
- Der Bestellung "Abo Mobil63 Partnerkarte" muss zusätzlich die Abonummer des "Abo Mobil63" des Partners/Ehepartners beiliegen
- Das Abonnement gilt 12 Monate und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird
- Das Abonnement kann jederzeit bis zum Ende des Vormonats gekündigt werden, einschließlich der Rücksendung nicht mehr benötigter Abokarten
- Bei Kündigung im Laufe der ersten 12 Monate werden die verbrauchten Abokarten zum Preis einer "Monatskarte Zone 2" nachgerechnet, sofern kein Verschulden eines Unternehmens vorliegt
Allgemeine Informationen zum Abonnement-Verfahren
- Abo-Bestellungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen bis spätestens zum 15. des Vormonats dem jeweiligen Service- oder Abocenter vorliegen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Wer sofort starten möchte, kann bei vielen Vertriebs- und Verkaufsstellenein SofortAbo erwerben
- Kündigungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen schriftlich bis zum Ende des Vormonats, einschließlich der nicht mehr benötigten Abokarten, an das jeweilige Service- oder Abocenter erfolgen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Änderungen zum Abonnement sind ebenfalls bitte bis zum 15. des Vormonats einzureichen
- Abo Mobil63
- Für 1 Person ab 63 Jahren,
- für beliebig viele Fahrten in Bus und Bahn im gesamten Verbundgebiet (persönliche Netzkarte),
- außer in den Zügen des DB-Fernverkehrs (IC/EC)
- Abo Mobil63 Partnerkarte
- Für Ehe- oder Lebenspartner (ab 63 Jahren) eines Inhabers einer Abo Mobil63-Abokarte,
- für beliebig viele Fahrten in Bus und Bahn im gesamten Verbundgebiet (persönliche Netzkarte),
- außer in den Zügen des DB-Fernverkehrs (IC/EC)
- Bei Verlust oder Diebstahl kann eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 10 Euro beantragt werden
- Beratung, Information und Direktbestellung bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen sowie bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Bestellung im Internet bis zum jeweils 15. des Vormonats zum Folgemonat oder für einen späteren Beginn - Abo-online
- Ein "SofortAbo" zum nächstmöglichen Beginn kann persönlich über die Mobilitätszentralen sowie bei vielen KundenCentern der Verkehrsunternehmen erworben werden - SofortAbo
- In Verbindung mit der "Abo Mobil63" und "Abo Mobil63 Partnerkarte" kann auch eine Fahrradabokarte beantragt werden – siehe "Fahrradfahrscheine". Dieser Zuschlag beinhaltet automatisch eine 1. Klasse-Nutzung
- Für die 1. Klasse kann ebenfalls ein Zuschlag zur "Abo Mobil63" und "Abo Mobil63 Partnerkarte" beantragt werden, inklusive Fahrradmitnahme-Berechtigung
- Anmerkung: "Die PremiumAbokarte" enthält automatisch eine generelle 1. Klasse-Regelung,aber ohne Fahrradmitnahme-Berechtigung
- "Abo Mobil63" und "Abo Mobil63 Partnerkarte" haben keine Mitnahmeregelung
- monatlicher Betrag
AboMobil18 im Abonnement-Verfahren
- Das Abonnement gilt 12 Monate und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird
- Das Abonnement kann jederzeit bis zum Ende des Vormonats gekündigt werden, einschließlich der Rücksendung nicht mehr benötigter Abokarten
- Bei Kündigung im Laufe der ersten 12 Monate werden die verbrauchten Karten zum Preis einer "Monatskarte" gleicher Zonenzahl nachgerechnet, sofern kein Verschulden eines Unternehmens vorliegt
- Wichtig:
- Dem Bestellschein müssen ein aktuelles, mit Namen versehenes Foto sowie ein Altersnachweis beiliegen
- Bei Verlust oder Diebstahl kann eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 10 Euro beantragt werden
Allgemeine Informationen zum Abonnementverfahren
- Abo-Bestellungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen bis spätestens zum 15. des Vormonats dem jeweiligen Service- oder Abocenter vorliegen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Wer sofort starten möchte, kann bei vielen Vertriebs- und Verkaufsstellen ein SofortAbo erwerben - siehe "SofortAbo"
- Kündigungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen schriftlich bis zum Ende des Vormonats, einschließlich der nicht mehr benötigten Abokarten, an das jeweilige Service- oder Abocenter erfolgen (auch über die Mobilitätszentralen und KundenCenter möglich)
- Änderungen zum Abonnement sind ebenfalls bitte bis zum 15. des Vormonats einzureichen
- gültig für 1 Person von 18 bis einschl. 25 Jahren für beliebig viele Fahrten im gewählten Bereich
- Zusatznutzen der persönlichen " AboMobil18" -Abokarte
- Erweiterte Netzgültigkeit in Bus und Bahn von Montag bis Freitag ab 18 Uhr sowie ganztägig an Samstag, Sonn- und Feiertag und 24. und 31. Dezember, außer in den Zügen des DB-Fernverkehrs (IC/EC)
- Direktbestellung bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen sowie bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Bestellung im Internet bis zum jeweils 15. des Vormonats zum Folgemonat oder für einen späteren Beginn - Abo-online
- Ein "SofortAbo" zum nächstmöglichen Beginn kann persönlich über die Mobilitätszentralen sowie bei vielen KundenCentern der Verkehrsunternehmenerworben werden - SofortAbo
- Die "Abo Mobil18" -Abokarte hat keine Mitnahmeregelung
- Vorteile bei den bodo-Kooperationspartnern
- In Verbindung mit der "Abo Mobil18"-Abokarte kann auch eine Fahrradabokarte beantragt werden – siehe "Fahrradfahrscheine". Dieser Zuschlag beinhaltet automatisch eine 1. Klasse-Nutzung
- Für die 1. Klasse kann ebenfalls ein Zuschlag zur "Abo Mobil18" -Abokarte beantragt werden, inklusive Fahrradmitnahme-Berechtigun
- Die "Abo Mobil18"-Abokarte hat als Zeitkarte eine Anschlussfahrscheinregelung – siehe "Anschlussfahrschein"
- Anmerkung: "Die PremiumAbokarte" enthält automatisch eine generelle 1. Klasse-Regelung,
aber ohne Fahrradmitnahme-Berechtigung
- Die Freizeitregelung der Schülermonatskarte: An Schultagen und beweglichen Ferientagen ist diese Fahrkarte ab 13.30 Uhr, sowie ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den offiziellen Schulferien des Landes Baden-Württemberg im gesamten Verbundgebiet in Bus und Bahn gültig (auch von Freitag vor Rosenmontag bis Freitag nach Rosenmontag). Ausgeschlossen ist die Nutzung der Züge des DB Fernverkehrs (IC/EC).
- Die Ferienregelung der Schülermonatskarte: Die im Vorverkauf erworbene September-Schülermonatskarte ist bereits in den offiziellen Sommerschulferien des Landes Baden-Württemberg ganztägig im gesamten bodo-Verbundgebiet in Bus und Bahn gültig. Somit ist die September-Fahrkarte bereits schon ab Ende Juli gültig. Ausgeschlossen ist die Nutzung der Züge des DB Fernverkehrs (IC/EC).
- Ab 8 Zonen ist die Schülermonatskarte automatisch eine Netzkarte für Bus und Bahn im gesamten Verbundgebiet (außer in den Zügen des DB Fernverkerhs IC/EC)
- Für 1 Person, für beliebig viele Fahrten zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort oder Betriebsstätte im angegebenen Kalendermonat
- Für Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Teilnehmer eines FSJ oder sonstiger sozialer Dienste
- Ab 15 Jahren ist stets ein Schüler- oder Studierendenausweis bzw. eine Bescheinigung der Ausbildungs- oder Betriebssstätte mitzuführen
- Die Schülermonatskarte ist bis 12 Uhr des ersten Werktages des Folgemonats gültig
- Da die Schülermonatskarte persönlich (=nicht übertragbar) ist, muss sie vom Inhaber unterschrieben sein
- Bei Verlust einer Schülermonatskarte wird diese nicht ersetzt. Ausnahme: Eine im Schülerlistenverfahren ausgestellte Schülermonatskarte kann bei Verlust beim jeweiligen Schulsekretariat gegen eine Gebühr ersetzt werden/ maximal 1 x pro Schulhalbjahr
- Es empfiehlt sich, stets einen aktuellen Schülerausweis oder Nachweis der Ausbildungs- bzw. Betriebsstätte mit zu führen, bei Personen ab 15 Jahren ist es verpflichtend.
- Online-Bestellverfahren für Vollzeitschüler der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg
- Schüler des Landkreises Lindau die mit den Bussen der Regionalbus Augsburg GmbH (RBA) oder mit dem Stadtbus Lindau (B) zur Schule fahren, können nicht am Online-Bestellverfahren teilnehmen. Bitte wenden Sie sich an die RBA, Tel. 08382/91109-0, info-lindau@rba-bus.de bzw. an den Stadtbus Lindau (B), Tel. 08382/704-242, stadtbus@sv-lindau.de.
- Bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen
- Bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Im Bus
- Am Fahrscheinautomaten
- Bei Vollzeitschülern: Information und Beantragung bei den am Schülerlistenverfahren auch über die beteiligten Vollzeitschulen.
- Die Schülermonatskarte hat keine Mitnahmeregelung
- Das JuniorTicket ist eine persönliche Fahrkarte (=nicht übertragbar) und muss vom Inhaber unterschrieben sein
- Das JuniorTicket wird bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt
- NEU: Diese netzweite Freizeitkarte für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist seit 01. Januar 2016 nun bis einschließlich 20 Jahre gültig
- Für beliebig viele Fahrten in Bus und Bahn (außer in den Zügen des DB Fernverkehrs IC/EC) im gesamten Verbundgebiet im jeweils angegebenen Kalendermonat
- Gültig an Schultagen und beweglichen Ferientagen erst ab 14 Uhr, sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen, in den offiziellen Schulferien des Landes Baden-Württemberg sowie von Freitag vor Rosenmontag bis Freitag nach Rosenmontag
- Bei den DB-Verkaufsstellen und Mobilitätszentralen
- Bei den KundenCentern der Verkehrsunternehmen
- Im Bus
- Am Fahrscheinautomaten
Das JuniorTicket ist auch im Vorverkauf erhältlich
- Das JuniorTicket hat keine Mitnahmeregelung
- Es empfiehlt sich, stets einen Altersnachweis mit zu führen
- Die Solidarregelung:
Jeder eingeschriebene Studierende der im Vorfeld genannten angeschlossenen Hochschulen entrichtet mit seiner Rückmeldegebühr automatisch einen Solidarbeitrag, der ihn auch ohne Kauf eines StudiTickets berechtigt, Montag bis Freitag ab 18 Uhr, Samstag ab 16 Uhr sowie an Sonn- und Feiertag und 24. und 31. Dezember ganztägig, bei Vorlage seines gültigen Studierenden- und Lichtbildausweises, im gesamten Verbundgebiet alle Busse und Bahnen zu nutzen (außer die Züge des DB Fernverkehrs IC/EC)
- Bei Einstieg in die Fahrzeuge sowie bei Fahrausweis-Kontrollen sind das aktuelle StudiTicket bzw. Anschluss-StudiTicket immer zusammen mit einem aktuellen Studierenden- und Lichtbildausweis vorzuzeigen
Nur für Studierende
- der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH),
- der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),
- der Zeppelin Unversität in Friedrichshafen (ZU) sowie
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Ravensburg und Campus Friedrichshafen (DHBW)
- Für beliebig viele Fahrten in Bus und Bahn im gesamten Verbundgebiet während der aufgedruckten Gültigkeitsdauer, ausgenommen sind die Züge des DB Fernverkehrs (IC/EC)
- Erhältlich und gültig nur in Verbindung mit einem gültigen Studierenden- und Lichtbildausweis
- Das StudiTicket bzw. Anschluss-StudiTicket ist persönlich und nicht übertragbar
- Das StudiTicket bzw. Anschluss-StudiTicket ist bis 12 Uhr des ersten Werktages des Folgemonats gültig
- Mobilitätszentrale Ravensburg, im Bahnhof
- Mobilitätszentrale Friedrichshafen, im Stadtbahnhof
- KundenCenter Weingarten, Bahnhofstraße 15
- Mobilitätszentrale Aulendorf, im Bahnhof
- Reisebüro im Bahnhof, Meckenbeuren
- Verkaufsstellen der PH Weingarten (AStA) und der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW)
- Hochschulgemeinde (khg/esg) (coronabedingt 2020 kein Verkauf)
- ZU-StudiTickets zudem im Check-in Zentralsekretariat an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen
- Das bodo-AnschlussStudiTicket ist nur bei den DB-Verkaufsstellen erhältlich und nur gegen Vorlage eines aktuellen Semester- bzw. StudiTickets der beiden Nachbarverbünde DING oder naldo
- Das StudiTicket bzw. Anschluss-StudiTicket hat keine Mitnahmeregelung
Fahrrad im Zug
Hin mit dem Fahrrad, zurück mit dem Zug? Oder mit dem Zug an einen schönen Ort fahren und dann weiter mit dem Rad? Es gibt viele Kombinationsmöglichkeiten! Auf vielen Strecken des bodo-Verkehrsverbunds kann man das Fahrrad kostenlos mit in den Zug nehmen. Einige Besonderheiten gilt es jedoch zu beachten:
Rund um die Uhr kostenlos ist die Fahrradmitnahme auf diesen Bahnstrecken:
- Bad Saulgau – Altshausen – Aulendorf
- Aulendorf – Bad Waldsee – Alttann – Wolfegg – Kißlegg
- Kißlegg – Leutkirch – Aichstetten – Marstetten-Aitrach
- Kißlegg – Wangen
- Aulendorf – Altshausen – Ostrach – Pfullendorf (Räuberbahn)
- Aulendorf – Bad Waldsee – Bad Wurzach (Moorbahn)
Zeitweise kostenpflichtig ist die Fahrradmitnahme während des morgendlichen Berufsverkehrs montags bis freitags an Werktagen, jeweils zwischen 6.00 und 9.00 Uhr, auf diesen Strecken:
- Sipplingen – Überlingen – Uhldingen-Mühlhofen – Salem – Bermatingen-Ahausen – Markdorf – Friedrichshafen
- Friedrichshafen – Eriskirch – Langenargen – Kressbronn – Nonnenhorn – Wasserburg – Enzisweiler – Lindau
- Friedrichshafen – Meckenbeuren – Ravensburg – Aulendorf – Bad Schussenried
- Wangen – Hergatz – Lindau
Außerhalb der genannten Berufsverkehrszeiten ist die Fahrradmitnahme auch auf diesen Strecken kostenlos – mit folgender Ausnahme:
Immer kostenpflichtig ist die Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio Bayern. Das sind die roten Dieseltriebwagen, die auf der Strecke Lindau – Hergatz – Heimenkirch – Röthenbach – Oberstaufen fahren.
Fahrradfahrscheine gibt es an den Automaten, im personenbedienten Verkauf oder als Handyticket. Die beste Wahl für Ausflügler in der Region ist in der Regel der Fahrrad-Einzelfahrschein zum Preis von 3,40 Euro. Er gilt für die einfache Fahrradmitnahme vom Start- zum Zielbahnhof.
Nur wenn Platz ist, werden Fahrräder mitgenommen. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren haben immer Vorrang. Das Bahnpersonal entscheidet darüber, ob Fahrräder mitgenommen werden können oder aus dem Zug entfernt werden müssen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Fahrradbeförderung – auch nicht mit einem gelösten Fahrradfahrschein.
Fahrrad im Bus
- Fahrradmitnahme nur im Rahmen der Kapazitäten
- Von Montag bis Samstag ist die Fahrradmitnahme im Bus ab 19.00 Uhr zulässig, an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
- Kostenlose Radmitnahmen (außer Montag bis Freitag von 6.00 bis 9.00 Uhr) auf folgenden Buslinien:
- RegioBus DonauBodensee (500) Sigmaringen - Überlingen
- Für 1 Fahrrad, gültig im gewählten Zeitraum
- Fahrradeinzelfahrscheine sind nur für 1 Fahrt gültig
- Fahrradmonats- und abokarten sind nur in Verbindung mit einer Monats- oder Abokarte zu erwerben bzw. gültig
- Für Fahrradmonatskarten ist am Fahrscheinautomat ein Fahrrad-/Erste-Klasse-Zuschlag zu lösen
- Für Fahrradanhänger ist ein seperater Fahrradfahrschein erforderlich
- Am Fahrscheinautomaten
- Im Bus (außer Fahrradabokarten)
- Bei den DB-Verkaufsstellen
- Bei den KundenCentern
- Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, Mitnahme nur bei genügend Kapazität
- Zusammengefaltete Faltfahrräder gelten als Handgepäck und werden kostenlos befördert!
- Einzelfahrscheine werden für Inhaber von Zeitkarten auch als Anschlussfahrscheine für Erwachsene und Kinder ausgegeben.
- Dies gilt für Inhaber von Zeitkarten, die über deren örtlichen Geltungsbereich hinausfahren möchten.
- Der Fahrschein ist spätestens bei Beginn der Weiterfahrt zu erwerben.
- Die Preisstufe für den Anschlussfahrschein richtet sich nach der FAhrtstrecke zwischen der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte und dem Ziel der Weiterfahrt.
- Die Preisstufe für den Anschlussfahrschein darf zusammen mit der Anzahl der Preisstufen für die Zeitkarte insgesamt 8 Zonen nicht übersteigen.
- Gültig nur für eine Fahrt, in Verbindung mit der Zeikarte
- Ein eventuell vorhandener Stadttarif darf nicht angewendet werden
- Anschlussfahrscheine sind auch Einzel- oder GruppenTageskarten, sofern sie im Rahmen der vertrieblichen Möglichkeiten für die entsprechenden Zonen gelöst werden können.
- Mitnahmemöglichkeit: Für Zeitkarten mit Mitnahmeregelungen gelten für die mitfahrenden Personen die gleichen Bedingungen für Anschlussfahrscheine
Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo)
Für die Kooperationszonen des bodo-Verbundes im südlichen LandkreisSigmaringen gelten folgende Regelungen:
Für die Kooperationszonen 80 (Illmensee), 81 (Ostrach-Land), 82 (Haid, 83 (Bad Saulgau),84 (Mettenbuch), 85 (Herdwangen-Schönach), 86 (Aach-Linz), 87 (Pfullendorf/Wald) und 381 (Ostrach-Stadt) des bodo-Verbundes gelten folgende Regelungen:
Im Binnenverkehr einer Kooperationszone und zwischen einzelnen Kooperationszonen gilt der Tarif des naldo.
Ausnahme: Im Eckverkehr zwischen der Kooperationszone 83 (BadSaulgau) und den Kooperationszonen 81, 84, 87 und 381 mit Fahrstrecke über bodo-Zone 48 (Altshausen) werden Fahrscheine nach dem bodo-Tarif ausgegeben. Bei Fahrten zwischen einer Kooperationszone und einer bodo-Zone sowie von bodo-Zone zu bodo-Zone über die Kooperationszonen hinweg als Korridorfahrten gilt der Tarif des bodo auf den gemäß Anlage 1 einbezogenen Linien. bodo-Fahrscheine gelten in Bad
Saulgau nur im Stadtgebiet und zum Bahnhof sowie zum Teilort Lampertsweiler inklusive dem Ort Rieden.
Für die Kooperationszone 801 (Überlingen) des naldo-Verbundes gelten folgende Regelungen:
Die Kooperationszone 801 (Überlingen) entspricht den bodo-Zonen Nr. 24 (Überlingen) & 25 (Owingen), sowie der bodo-Zonengrenze 123 (Frickingen). Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen dieser Kooperationszone und den in 6.1.1 genannten bodo-Zonen gilt ebenfalls der Tarif des bodo. Bei Fahrten in
die übrigen naldo-Waben gilt der Tarif des naldo.
Für die Kooperationszonen 804 (Altshausen), 805 (Aulendorf) und 891 (Königseggwald/Hoßkirch) des naldo-Verbundes gelten folgende Regelungen:
Die Kooperationszone 804 (Altshausen) entspricht den bodo-Zonen 48 (Altshausen) [ausgenommen: Oberweiler und Irrenberg], 248 (Eichstegen) [ausgenommen:
Ratzenreute und Reute Abzw.], 348 (Boms), 249 (Blönried) und dem Ort Steinenbach (Zone 49). Die Kooperationszone 805 (Aulendorf) entspricht dem Stadtgebiet Aulendorf.
Die Kooperationszone 891 (Königseggwald/Hoßkirch) entspricht der bodo-Zone 47 (Hoßkirch) [ausgenommen: Ebenweiler, Egg, Guggenhausen, Oberwaldhausen, Riedhausen, Unterwaldhausen und Wendenreute], und dem Ort Ratzenreute (Zone 248). Im Binnenverkehr der naldo-Kooperationszonen 804 (Altshausen), 805 (Aulendorf) und 891 (Königseggwald/Hoßkirch) gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen diesen Kooperationszonen und den in 6.1.1 genannten bodo-Zonen gilt ebenfalls der Tarif des bodo. Bei Fahrten in die übrigen naldo-Waben gilt der Tarif des naldo.
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING)
Für die Kooperationszone 209 (Aulendorf) des DING-Verbundes gilt folgende Regelung:
Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen dieser Kooperationszone und den DING-Zonen gilt der Tarif des DING auf den gemäß dem DING-Tarif einbezogenen Linien. Für Inhaber des Semestertickets des naldo-Verbundes gilt das DING – Anschluss-Semesterticket (siehe Teil B., Ziff. 4.4.7.2) auch auf dem bodo-Streckenabschnitt Bad Saulgau - Aulendorf (Schienenstrecke 766). Für Inhaber des StudiTickets des bodo-Verbundes gilt das DING – Anschluss- Semesterticket (siehe Teil B., Ziff. 4.4.7.2) auch auf dem naldo-Streckenabschnitt Bad Saulgau - Riedlingen (Schienenstrecken 755/766 und RAB-Omnibuslinie 7573).
Für die Kooperationszone 260 (Bad Wurzach) des DING-Verbundes giltfolgende Regelung:
Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischendieser Kooperationszone und den DING-Zonen gilt der Tarif des DING auf den gemäß demDING-Tarif einbezogenen Linien.
Für die Kooperationszone 90 (Bad Schussenried) des bodo-Verbundes giltfolgende Regelung:
Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des DING.Bei Fahrten zwischen dieser Kooperationszone und der bodo-Zone 49 (Aulendorf) gilt
ausschließlich der DING-Tarif gemäß Ziffer 6.2.1.Bei Fahrten zwischen dieser Kooperationszone und den bodo-Zonen 48 (Altshausen), 82
(Haid), 83 (Bad Saulgau), 248 (Eichstegen) und 348 (Boms) gilt der Tarif des DING (siehe
Ziffer 6.2.4).Bei Fahrten zwischen dieser bodo-Kooperationszone 90 (Bad Schussenried) und den
übrigen bodo-Zonen gilt der Tarif des bodo. bodo-Fahrscheine gelten in Bad Schussenried
nur im Stadtgebiet und zum Bahnhof.
DING - Erweiterung nach Bad Saulgau (-Herbertingen)
Bei Fahrten zwischen bodo-Zone 90 (Bad Schussenried) und bodo-Zonen 49 (Aulendorf),
48 (Altshausen), 82 (Haid), 83 (Bad Saulgau), 248 (Eichstegen) und 348 (Boms) gilt der
DING – Tarif.
Bei Fahrten zwischen bodo-Zonen 49 (Aulendorf), 48 (Altshausen), 82 (Haid) und 83 (Bad
Saulgau) gilt der bodo-Tarif.
Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB)
Für die Kooperationszonen 3 (Stockach) und 33 (Überlingen) des VHB-Verbunds geltenfolgende Regelungen:
VHB-Fahrscheine (einschl. VHB-Gästekarte) für die Zonen 3 / 33 berechtigen zur Fahrt auf allen Strecken- und Linienabschnitten in den bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 bis zur
jeweils letzten Haltestelle vor der Zonengrenze. Im Binnenverkehr der bodo-Zonen 24, 25,26 und 123 gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen dem VHB und den bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des VHB. Für das Kombinieren von Zeitkarten zwischen weiteren bodo-Zonen und VHB gelten die bodo-Zonen 24 und 123 zwingend als gemeinsame Tarifpunkte VHB/bodo. Anschlussfahrscheinregelungen des bodo-Tarifs sind auf VHB-Zeitkarten nicht anwendbar.
Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu (VGOA)
Für die Kooperationszonen 560 (Oberstaufen) und 570 (Steibis) im Landkreis Oberallgäu gelten folgende Regelungen:
Im Binnenverkehr gelten die Tarife der VGOA, RBI bzw. RBA. Bei Fahrten zwischen den Kooperationszonen und den bodo-Zonen gilt der bodo-Tarif.
Fahrradeinzelfahrschein (Preis je Fahrrad) | 4,30 € |
BusKuriergut / Gepäck | 6,20 € |
Gästekarte (Preis/Tag) | 4,40 € |
eCard-Gebühr (einmalig) | 5,00 € |
eCard-Mindestaufladesumme | 15,00 € |
Zuschlag Fahrradmitnahme & 1. Klasse (Monatskarte) | 34,50 € |
Zuschlag Fahrradmitnahme & 1. Klasse (Abokarte) | 22,90 € |
Unsere Fahrpreise im Überblick
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