Maskenpflicht in Bus und Bahn jetzt einheitlich

Bayern und Baden-Württemberg schreiben medizinische Masken vor.

Seit dem vergangenen Wochenende genügt auch im bayerischen Teil des bodo-Verbundgebiets bei der Mitfahrt in Bussen und Bahnen sowie beim Aufenthalt an Haltestellen und Bahnhöfen das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Bisher hatte der Freistaat im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken vorgeschrieben, die einen besonders hohen Schutzstandard erfüllen. Zu den medizinischen Masken zählen auch so genannte OP-Masken. Somit gelten nun auf den Linien in Bayern dieselben Vorgaben wie bisher schon in Baden-Württemberg.