Besondere Regelung für bayerisches Verbundgebiet
Seit dem vergangenen Wochenende ist nun auch die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die verschärfte Maskenpflicht. Demnach sind bei Benützung des ÖPNV nur noch medizinische OP-Masken sowie Masken der Kategorien FFP2 oder mindestens gleichwertig genormten Standards wie beispielsweise KN/N95 erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Für Fahrgäste, die bundeslandübergreifend auch im Landkreis Lindau unterwegs sind, gilt die gesonderte Vorgabe, dass KEINE medizinischen OP-Masken genutzt werden dürfen, jedoch FFP2-Masken bzw. gleichwertig genormte Maskenstandards.
Die Regelung gilt seit Montag, den 25. Januar 2021.
Die neue baden-württembergische Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass im Öffentlichen Personennahverkehr nur noch medizinische Masken getragen werden dürfen. Ganz konkret sind das die sogenannten FFP2-Masken sowie die mindestens gleichwertig genormten Standards, u.a. KN95 und N95. Ebenfalls zugelassen sind medizinische OP-Masken, bekannt in den typischen Blau- und Grüntönen. Erhältlich sind die nun vorgeschriebenen Masken in den Apotheken oder auch im Einzel/Online-Handel. Das Fahrpersonal bleibt u.a. aufgrund der vorhandenen Schutzwände weiterhin von dieser Maskenpflicht ausgenommen.
Keine OP-Masken im bayerischen Verbundgebiet
Bereits länger ist bekannt, dass im bayerischen Teil des bodo-Gebiets eine andere Maskenverordnung greift. So hat das Bundesland Bayern ausschließlich FFP2-Masken und mindestens gleichwertig genormte Masken als zulässig erklärt. Die Einmal-OP-Masken sind hingegen nicht zulässig.
Fahrgäste, die im bodo bundeslandübergreifend unterwegs sind, sollten daher -zumindest auf Strecken im Landkreis Lindau- eine FFP2-Maske bzw. gleichwertige Maske benützen.
Regelung für Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre müssen keine FFP2 bzw. medizinische Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Telefonate vermeiden
Im Rahmen der neuen Schutzmaßnahmen gilt auch die Empfehlung, nach Möglichkeit jegliche Gespräche oder Telefonate während der Fahrt mit Bus und Bahn zu vermeiden.
Weitere Informationen und aktuelle Meldungen gibt es unter bodo.de im Serviceportal