Noch in dieser Woche: 3G-Kontrollen im bodo-Gebiet

Im Zuge der 3G-Regelung im Öffentlichen Personennahverkehr finden am 8. und 10. Dezember 2021 Kontrollen im bodo statt.

Das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz sieht stichprobenhafte Überprüfungen in Bus und Bahn vor. Verkehrsunternehmen im bodo werden daher gemeinsam mit den Ordnungskräften am Mittwoch, den 8. Dezember 2021 und am Freitag, den 10. Dezember die Einhaltung der 3G-Regeln kontrollieren.

Was ist die 3G-Regel in Bus & Bahn?
Mit der seit 24. November 2021 geltenden 3G-Regelung dürfen Fahrgäste den Öffentlichen Personennahverkehr nur noch nutzen, wenn sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Ein Schülerausweis sollte entsprechend stets mitgeführt werden.
Fahrgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test mit sich führen. Dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden bzw. beim PCR-Text nicht älter als 48 Stunden zurückliegen.

Maskenpflicht gilt weiterhin
Die Maskenpflicht gilt im gesamten bodo-Gebiet, ist jedoch in den Landkreisen unterschiedlich. Für den bayerischen Landkreis Lindau (B) gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn. Für die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg gilt es, eine medizinische Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen als auch an Bahn- und Bussteigen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker.